Altersvorsorge-Depot · ab 2027

Riester ist Geschichte.
Das kommt an seine Stelle.

Ab dem 1. Januar 2027 gibt es staatliche Förderung erstmals auf ein echtes ETF-Depot: ohne Beitragsgarantie, ohne Versicherungsmantel, mit bis zu 540 Euro Zulage im Jahr.

  • Berechne deine persönliche Förderung mit dem Rechner
  • Erfahre, welcher der drei Wege für deinen Riester-Vertrag passt
  • Sieh, wo das Depot an seine Grenzen stößt, gerade ab 50

Die Förderung auf einen Blick

Grundzulage pro Jahrbis 540 €
Kinderzulage je Kindbis 300 €
Berufseinsteiger-Bonus200 €
Geförderter Eigenbeitrag1.800 €
Mindestbeitrag120 €

Altersvorsorgereformgesetz, verkündet am 29. Mai 2026 (BGBl. I 2026 Nr. 156). Stand dieser Seite: September 2026.

1.1.2027Start des Depots
100 %Aktienquote möglich
0 €Steuer beim Umschichten
Karlsruhepersönlich & per Video
Das Problem

Warum Riester gescheitert ist

Drei Konstruktionsfehler haben dafür gesorgt, dass von rund 15 Millionen Verträgen inzwischen mehr als jeder vierte gekündigt oder stillgelegt ist. Genau diese drei räumt die Reform ab.

Die Beitragsgarantie

Weil zum Rentenbeginn jeder eingezahlte Euro garantiert sein musste, floss das Geld überwiegend in Anleihen statt in Aktien. In der Niedrigzinsphase blieb davon kaum Rendite übrig.

Zu hohe Kosten

Effektivkosten von häufig 1,5 bis 2,5 Prozent im Jahr haben einen großen Teil der ohnehin mageren Erträge aufgezehrt, Jahr für Jahr und unabhängig davon, wie der Vertrag lief.

Die Zulagenmechanik

Der einkommensabhängige Mindesteigenbeitrag war so kompliziert, dass viele Sparer ihre Zulage nur gekürzt bekamen. Oft haben sie es jahrelang nicht gemerkt.

Das neue Produkt

Staatliche Förderung auf ein echtes ETF-Depot

Du zahlst ein, der Staat legt eine Zulage obendrauf, und das Geld wird am Kapitalmarkt angelegt. Neu ist vor allem, was wegfällt.

01

Keine Beitragsgarantie mehr

Du wählst ETFs und Fonds aus einer gesetzlichen Positivliste, bis zu 100 Prozent Aktien sind möglich. Einzelaktien, Kryptowerte und Hebelprodukte bleiben ausgeschlossen.

02

Zulage nach Beitrag statt Einkommen

50 Prozent auf die ersten 360 Euro im Jahr, 25 Prozent auf alles Weitere bis 1.800 Euro. Der komplizierte Mindesteigenbeitrag entfällt vollständig.

03

Ansparphase komplett steuerfrei

Keine Abgeltungsteuer, keine Vorabpauschale, und jeder Fondswechsel im Depot bleibt steuerfrei. Erst die Auszahlung im Alter wird versteuert.

Förderrechner

Was bekommst du vom Staat?

Stell deinen geplanten Beitrag, deine Kinder und deinen Steuersatz ein. Der Rechner zeigt Zulagen, Steuervorteil und Förderquote für ein volles Beitragsjahr.

150 €

0
52 Jahre
30 %

Grobe Orientierung: rund 25 Prozent bei 40.000 Euro, rund 35 Prozent bei 65.000 Euro zu versteuerndem Einkommen.

Förderung im Jahr 702 €

Förderquote 39 Prozent auf deinen Eigenbeitrag

Dein Eigenbeitrag im Jahr1.800 €
Grundzulage540 €
Kinderzulage0 €
Berufseinsteiger-Bonuseinmalig, nur unter 25 Jahren0 €
Steuervorteil über die GünstigerprüfungErstattung aufs Konto, fließt nicht ins Depot162 €
Summe im Depot im ersten Jahr2.340 €

Beispielhafte Hochrechnung

67 Jahren

Früher als mit 65 kommst du ohnehin nicht an das Geld, spätestens mit 70 muss die Auszahlung beginnen.

5,0 % p. a.

Kapital mit 67 vor Steuern:
0 €

Vereinfachte Berechnung nach dem Altersvorsorgereformgesetz. Gefördert werden Eigenbeiträge bis 1.800 Euro im Jahr, darüber hinausgehende Beiträge erhöhen die Zulage nicht. Der Steuervorteil ist eine Näherung der Günstigerprüfung: Das Finanzamt vergleicht die Ersparnis aus dem Sonderausgabenabzug mit den Zulagen und erstattet nur die Differenz. Die Hochrechnung unterstellt eine konstante Rendite nach allen Kosten und gleichbleibende Beiträge bis zum gewählten Auszahlungsbeginn, tatsächliche Märkte schwanken. Bei Angestellten läuft die Zulagenberechtigung bis zum tatsächlichen Rentenbeginn, bei Selbstständigen und Mitgliedern berufsständischer Versorgungswerke endet sie mit Vollendung des 67. Lebensjahres. Zulagen werden im Folgejahr gutgeschrieben, das ist hier vereinfacht abgebildet. Keine Anlage- oder Steuerberatung.

Riester gegen Altersvorsorge-Depot

Was sich konkret ändert

Bestehende Riester-Verträge genießen Bestandsschutz und laufen mit der alten Förderung weiter. Neu abschließen kannst du sie ab 2027 nicht mehr.

MerkmalRiester-RenteAltersvorsorge-Depot
AnlageBeitragsgarantie verpflichtend, dadurch überwiegend AnleihenKeine Garantie im Standardfall, ETFs und Fonds, bis 100 Prozent Aktien
GrundzulageFest 175 Euro, gekürzt bei zu niedrigem EigenbeitragBis 540 Euro, beitragsproportional und einkommensunabhängig
Kinderzulage300 Euro je Kind ab Geburtsjahr 2008, sonst 185 EuroBis 300 Euro je Kind unabhängig vom Geburtsjahr, voll ab 25 Euro im Monat
BerechtigtePflichtversicherte Arbeitnehmer und BeamteZusätzlich Selbstständige und Freiberufler
AnsparphaseBesteuerung je nach ProduktKeine Abgeltungsteuer, keine Vorabpauschale, Umschichtungen steuerfrei
KostenHäufig 1,5 bis 2,5 Prozent im JahrStandardprodukt auf 1,0 Prozent gedeckelt, eigene ETF-Lösung deutlich darunter
AuszahlungVerrentung Pflicht, höchstens 30 Prozent EinmalkapitalAuszahlplan bis mindestens 85 oder Leibrente, dazu bis 30 Prozent Einmalkapital
AnbieterwechselMöglich, oft mit spürbaren KostenIn den ersten fünf Jahren höchstens 150 Euro, danach kostenfrei
Dein bestehender Vertrag

Drei Wege. Einer passt.

Die pauschale Antwort "immer wechseln" wäre falsch. Was sich rechnet, hängt von Vertragsalter, Kostenquote, Garantiezins und Restlaufzeit ab. Sicher ist nur eines: Kündigen ist der teuerste aller Wege, denn dann sind alle Zulagen und Steuervorteile zurückzuzahlen.

WEG 1

Stillhalten

Der bestehende Riester läuft unverändert weiter, mit der bisherigen Förderung. Kein Aufwand und keine Kosten, aber auch keine Verbesserung bei Anlage und Gebühren.

Passt bei niedrigen Eigenbeiträgen mit hoher Kinderzulage und bei Verträgen, die nachweislich gut laufen.

WEG 2

Behalten, neue Förderlogik

Der Vertrag bleibt beim Anbieter, künftige Beiträge werden nach der neuen Systematik bezuschusst. Setzt voraus, dass dein Anbieter den Tarif technisch umstellt.

Passt bei hohem Garantiezins oder kurzer Restlaufzeit, wenn sich ein Übertrag nicht mehr amortisiert.

WEG 3

Guthaben übertragen

Das angesparte Kapital wandert in einen neuen Vertrag. Alle bisherigen Zulagen und Steuervorteile bleiben erhalten, nichts wird zurückgefordert. Ab dann arbeitet das Geld ohne Garantiekosten am Markt.

Passt bei klassischen Verträgen mit hohen Kosten und niedriger Renditeerwartung, also bei einem großen Teil der Bestände.

Beim Übertrag darf der abgebende Anbieter in den ersten fünf Vertragsjahren höchstens 150 Euro berechnen, ab dem sechsten Jahr ist der Wechsel kostenfrei. Der Wechsel passiert nicht automatisch, du musst ihn anstoßen.

Für wen ist das?

Und wenn du schon über 50 bist?

Die meisten Texte zum Altersvorsorge-Depot sind für 30-Jährige geschrieben. Ab 50 sieht die Rechnung anders aus, in beide Richtungen.

Was dafür spricht

  • Die Förderquote ist unabhängig vom Alter. 1.800 Euro Eigenbeitrag bringen 540 Euro Zulage, mit 25 genauso wie mit 58.
  • Das sind 30 Prozent Sofortertrag auf den eigenen Beitrag, bevor überhaupt Rendite im Spiel ist.
  • Steuerfreie Umschichtungen erlauben es, die Aktienquote vor dem Ruhestand ohne Steuerlast herunterzufahren.
  • Bei einem alten, teuren Riester-Vertrag spart allein der Kostenunterschied über die Restlaufzeit oft einen fünfstelligen Betrag.

Was dagegen spricht

  • Das Kapital ist bis 65 gebunden. Vorher kommst du nur heran, wenn du die gesamte Förderung zurückzahlst.
  • Höchstens 30 Prozent gibt es auf einen Schlag, der Rest läuft als Auszahlplan oder Leibrente.
  • Wer mit 58 einsteigt, hat wenig Zeit, Kursrückschläge auszusitzen.
  • Die Auszahlung wird voll mit dem persönlichen Steuersatz besteuert und gehört in die Ruhestandsplanung, nicht in eine Produktentscheidung.

Kostenloser Riester-Check

Du hast einen Riester-Vertrag und willst wissen, ob sich der Wechsel rechnet? Ich schaue mir deine Standmitteilung an und rechne die drei Wege gegeneinander.

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  • Klare Empfehlung, auch wenn sie Stillhalten heißt
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Ehrlich bleiben

Wo das Depot an Grenzen stößt

Das Produkt ist ein deutlicher Fortschritt gegenüber Riester. Ein Allheilmittel ist es nicht.

Zugriff frühestens ab 65

Vorher kommst du nur an dein Geld, wenn du die gesamte Förderung zurückzahlst. Als Notreserve taugt das Depot nicht.

Volle Besteuerung im Alter

Der geförderte Teil wird mit dem persönlichen Steuersatz besteuert. Das ist der Preis für die steuerfreie Ansparphase.

Höchstens 30 Prozent auf einen Schlag

Für eine größere Renovierung, eine Pflegesituation oder eine Unterstützung der Kinder kommst du an das gebundene Kapital nicht heran.

Der Auszahlplan ist starr

Einmal gestartet, lässt er sich nicht beliebig anpassen. Flexibilität im Ruhestand entsteht in frei verfügbarem Vermögen.

Vererbung nur eingeschränkt

Führen die Erben das Guthaben in einem eigenen geförderten Vertrag fort, bleibt die Förderung erhalten. Bei Auszahlung wird sie zurückgefordert.

Der Förderhebel sinkt schnell

Auf die ersten 360 Euro im Jahr gibt es 50 Prozent, danach 25 Prozent, ab 1.800 Euro gar nichts mehr.

Nicht beleihbar

Als Tilgungsersatz für eine Immobilienfinanzierung taugt das Depot nicht. Entnahmen für wohnwirtschaftliche Zwecke sind dagegen vorgesehen.

Der Versicherungsmantel bringt wenig

Ohne Garantie und bei gleicher Besteuerung bleiben vor allem höhere Kosten. Achte auf die Effektivkostenquote, nicht auf den Namen.

Ein Hinweis zu einer Zahl, die im Netz häufig auftaucht: Ein Geringverdiener-Bonus von 175 Euro für Einkommen unter 26.250 Euro stand in einem früheren Reformentwurf und steht nicht im verkündeten Gesetz. Die 175 Euro im Gesetzestext sind die Obergrenze der Grundzulage für mittelbar zulageberechtigte Ehepartner.

So funktioniert es

In drei Schritten zu deiner Entscheidung

Kein komplizierter Prozess, kein Druck. Nur ein offenes Gespräch, und dann siehst du schwarz auf weiß, was sich für dich rechnet.

01

Bestand sichten

Wir schauen uns an, was du bereits hast: Riester, betriebliche Altersversorgung, private Verträge, freies Kapital. Ohne diesen Überblick ist jede Produktfrage Raten.

02

Wechsel durchrechnen

Effektivkosten, Garantiezins, Restlaufzeit und Förderquote kommen in eine Rechnung. Am Ende steht eine Zahl, kein Bauchgefühl.

03

Umsetzen und einordnen

Wenn sich der Wechsel lohnt, kümmern wir uns um die Formalitäten. Und wir legen fest, wie viel deines Vermögens überhaupt gebunden werden darf, damit der Ruhestand flexibel bleibt.

Häufige Fragen

Was du wissen möchtest

Wann startet das Altersvorsorge-Depot?

Am 1. Januar 2027. Das Altersvorsorgereformgesetz wurde am 29. Mai 2026 im Bundesgesetzblatt verkündet, die Konditionen stehen damit fest. Angebote der Anbieter gibt es ab Anfang 2027.

Wie hoch ist der Mindestbeitrag?

120 Euro im Jahr, also 10 Euro im Monat. Darunter gibt es keine Zulage, auch keine anteilige. Maßgeblich ist der im gesamten Beitragsjahr geleistete Eigenbeitrag, nicht der Zeitpunkt der Einzahlung.

Soll ich meinen Riester-Vertrag kündigen?

Nein. Bei einer Kündigung sind sämtliche Zulagen und Steuervorteile zurückzuzahlen. Sinnvolle Alternativen sind: weiterlaufen lassen, beitragsfrei stellen oder das Guthaben in das neue System übertragen. Beim Übertrag bleibt die bisherige Förderung vollständig erhalten.

Was passiert, wenn ich vor 65 an mein Geld will?

Eine Entnahme ist möglich, gilt aber als förderschädlich. Alle erhaltenen Zulagen und Steuervorteile sind zurückzuzahlen, die enthaltenen Erträge werden nachversteuert. Ausgenommen sind Entnahmen für wohnwirtschaftliche Zwecke wie Kauf, Bau oder energetische Sanierung.

Wie viel kann ich maximal einzahlen?

Gefördert werden Eigenbeiträge bis 1.800 Euro im Jahr. Einzahlen kannst du mehr, bis zum vertraglichen Höchstbetrag. Der ungeförderte Teil profitiert weiterhin davon, dass weder Vorabpauschale noch Steuer bei Fondswechseln anfallen.

Kann ich im Depot Einzelaktien oder Krypto kaufen?

Nein. Zulässig sind ETFs und Investmentfonds innerhalb der gesetzlich definierten Risikoklassen, Anleihen der EU-Staaten sowie deutscher Länder und Gemeinden und Geldmarktfonds. Einzelaktien, Kryptowerte und Hebelprodukte sind ausgeschlossen. Ein weltweit streuender Aktien-ETF ist möglich.

Sind Umschichtungen im Depot steuerpflichtig?

Nein, und das ist einer der größten Vorteile. Du kannst beliebig oft zwischen zulässigen Fonds wechseln, ohne dass Abgeltungsteuer anfällt. Auch das schrittweise Herunterfahren der Aktienquote vor dem Ruhestand kostet damit keine Steuer.

Ist das Guthaben vererbbar?

Ja, aber mit Einschränkungen. Führen die Erben das Guthaben in einem eigenen geförderten Vertrag fort, bleibt die Förderung erhalten. Bei Auszahlung wird sie zurückgefordert.

Kann ich den Anbieter später wechseln?

Ja. In den ersten fünf Vertragsjahren darf der abgebende Anbieter höchstens 150 Euro berechnen, ab dem sechsten Jahr ist der Wechsel kostenfrei. Die Förderung bleibt dabei vollständig erhalten.

Lohnt sich das Depot noch, wenn ich Mitte 50 bin?

Das hängt davon ab, wie viel Kapital du ohnehin frei verfügbar hast. Die Förderquote ist unabhängig vom Alter und damit attraktiv. Der Preis ist die Bindung bis 65 und die eingeschränkte Auszahlung. Wer bereits viele gebundene Bausteine hat, fährt mit frei verfügbarem Vermögen oft besser. Das lässt sich nur an deinen Zahlen entscheiden.

Altersvorsorge-Depot Karlsruhe

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Ob sich der Wechsel aus einem bestehenden Riester-Vertrag lohnt, lässt sich nicht pauschal beantworten. Entscheidend sind Effektivkosten, Garantiezins, Restlaufzeit und deine Familiensituation. Genau das rechnen wir im Riester-Check gemeinsam durch, mit deinen echten Zahlen.

Und weil das Depot nur ein Baustein ist, ordnen wir das Ergebnis in deine gesamte Ruhestandsplanung ein: Was ist gebunden, was bleibt flexibel, und woher kommt dein Einkommen im Ruhestand wirklich.

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