Ab dem 1. Januar 2027 gibt es staatliche Förderung erstmals auf ein echtes ETF-Depot: ohne Beitragsgarantie, ohne Versicherungsmantel, mit bis zu 540 Euro Zulage im Jahr.
Die Förderung auf einen Blick
Altersvorsorgereformgesetz, verkündet am 29. Mai 2026 (BGBl. I 2026 Nr. 156). Stand dieser Seite: September 2026.
Drei Konstruktionsfehler haben dafür gesorgt, dass von rund 15 Millionen Verträgen inzwischen mehr als jeder vierte gekündigt oder stillgelegt ist. Genau diese drei räumt die Reform ab.
Weil zum Rentenbeginn jeder eingezahlte Euro garantiert sein musste, floss das Geld überwiegend in Anleihen statt in Aktien. In der Niedrigzinsphase blieb davon kaum Rendite übrig.
Effektivkosten von häufig 1,5 bis 2,5 Prozent im Jahr haben einen großen Teil der ohnehin mageren Erträge aufgezehrt, Jahr für Jahr und unabhängig davon, wie der Vertrag lief.
Der einkommensabhängige Mindesteigenbeitrag war so kompliziert, dass viele Sparer ihre Zulage nur gekürzt bekamen. Oft haben sie es jahrelang nicht gemerkt.
Du zahlst ein, der Staat legt eine Zulage obendrauf, und das Geld wird am Kapitalmarkt angelegt. Neu ist vor allem, was wegfällt.
Du wählst ETFs und Fonds aus einer gesetzlichen Positivliste, bis zu 100 Prozent Aktien sind möglich. Einzelaktien, Kryptowerte und Hebelprodukte bleiben ausgeschlossen.
50 Prozent auf die ersten 360 Euro im Jahr, 25 Prozent auf alles Weitere bis 1.800 Euro. Der komplizierte Mindesteigenbeitrag entfällt vollständig.
Keine Abgeltungsteuer, keine Vorabpauschale, und jeder Fondswechsel im Depot bleibt steuerfrei. Erst die Auszahlung im Alter wird versteuert.
Stell deinen geplanten Beitrag, deine Kinder und deinen Steuersatz ein. Der Rechner zeigt Zulagen, Steuervorteil und Förderquote für ein volles Beitragsjahr.
Grobe Orientierung: rund 25 Prozent bei 40.000 Euro, rund 35 Prozent bei 65.000 Euro zu versteuerndem Einkommen.
Förderquote 39 Prozent auf deinen Eigenbeitrag
| Dein Eigenbeitrag im Jahr | 1.800 € |
| Grundzulage | 540 € |
| Kinderzulage | 0 € |
| Berufseinsteiger-Bonuseinmalig, nur unter 25 Jahren | 0 € |
| Steuervorteil über die GünstigerprüfungErstattung aufs Konto, fließt nicht ins Depot | 162 € |
| Summe im Depot im ersten Jahr | 2.340 € |
Früher als mit 65 kommst du ohnehin nicht an das Geld, spätestens mit 70 muss die Auszahlung beginnen.
Kapital mit 67 vor Steuern:
0 €
Vereinfachte Berechnung nach dem Altersvorsorgereformgesetz. Gefördert werden Eigenbeiträge bis 1.800 Euro im Jahr, darüber hinausgehende Beiträge erhöhen die Zulage nicht. Der Steuervorteil ist eine Näherung der Günstigerprüfung: Das Finanzamt vergleicht die Ersparnis aus dem Sonderausgabenabzug mit den Zulagen und erstattet nur die Differenz. Die Hochrechnung unterstellt eine konstante Rendite nach allen Kosten und gleichbleibende Beiträge bis zum gewählten Auszahlungsbeginn, tatsächliche Märkte schwanken. Bei Angestellten läuft die Zulagenberechtigung bis zum tatsächlichen Rentenbeginn, bei Selbstständigen und Mitgliedern berufsständischer Versorgungswerke endet sie mit Vollendung des 67. Lebensjahres. Zulagen werden im Folgejahr gutgeschrieben, das ist hier vereinfacht abgebildet. Keine Anlage- oder Steuerberatung.
Bestehende Riester-Verträge genießen Bestandsschutz und laufen mit der alten Förderung weiter. Neu abschließen kannst du sie ab 2027 nicht mehr.
| Merkmal | Riester-Rente | Altersvorsorge-Depot |
|---|---|---|
| Anlage | Beitragsgarantie verpflichtend, dadurch überwiegend Anleihen | Keine Garantie im Standardfall, ETFs und Fonds, bis 100 Prozent Aktien |
| Grundzulage | Fest 175 Euro, gekürzt bei zu niedrigem Eigenbeitrag | Bis 540 Euro, beitragsproportional und einkommensunabhängig |
| Kinderzulage | 300 Euro je Kind ab Geburtsjahr 2008, sonst 185 Euro | Bis 300 Euro je Kind unabhängig vom Geburtsjahr, voll ab 25 Euro im Monat |
| Berechtigte | Pflichtversicherte Arbeitnehmer und Beamte | Zusätzlich Selbstständige und Freiberufler |
| Ansparphase | Besteuerung je nach Produkt | Keine Abgeltungsteuer, keine Vorabpauschale, Umschichtungen steuerfrei |
| Kosten | Häufig 1,5 bis 2,5 Prozent im Jahr | Standardprodukt auf 1,0 Prozent gedeckelt, eigene ETF-Lösung deutlich darunter |
| Auszahlung | Verrentung Pflicht, höchstens 30 Prozent Einmalkapital | Auszahlplan bis mindestens 85 oder Leibrente, dazu bis 30 Prozent Einmalkapital |
| Anbieterwechsel | Möglich, oft mit spürbaren Kosten | In den ersten fünf Jahren höchstens 150 Euro, danach kostenfrei |
Die pauschale Antwort "immer wechseln" wäre falsch. Was sich rechnet, hängt von Vertragsalter, Kostenquote, Garantiezins und Restlaufzeit ab. Sicher ist nur eines: Kündigen ist der teuerste aller Wege, denn dann sind alle Zulagen und Steuervorteile zurückzuzahlen.
Der bestehende Riester läuft unverändert weiter, mit der bisherigen Förderung. Kein Aufwand und keine Kosten, aber auch keine Verbesserung bei Anlage und Gebühren.
Passt bei niedrigen Eigenbeiträgen mit hoher Kinderzulage und bei Verträgen, die nachweislich gut laufen.
Der Vertrag bleibt beim Anbieter, künftige Beiträge werden nach der neuen Systematik bezuschusst. Setzt voraus, dass dein Anbieter den Tarif technisch umstellt.
Passt bei hohem Garantiezins oder kurzer Restlaufzeit, wenn sich ein Übertrag nicht mehr amortisiert.
Das angesparte Kapital wandert in einen neuen Vertrag. Alle bisherigen Zulagen und Steuervorteile bleiben erhalten, nichts wird zurückgefordert. Ab dann arbeitet das Geld ohne Garantiekosten am Markt.
Passt bei klassischen Verträgen mit hohen Kosten und niedriger Renditeerwartung, also bei einem großen Teil der Bestände.
Beim Übertrag darf der abgebende Anbieter in den ersten fünf Vertragsjahren höchstens 150 Euro berechnen, ab dem sechsten Jahr ist der Wechsel kostenfrei. Der Wechsel passiert nicht automatisch, du musst ihn anstoßen.
Die meisten Texte zum Altersvorsorge-Depot sind für 30-Jährige geschrieben. Ab 50 sieht die Rechnung anders aus, in beide Richtungen.
Du hast einen Riester-Vertrag und willst wissen, ob sich der Wechsel rechnet? Ich schaue mir deine Standmitteilung an und rechne die drei Wege gegeneinander.
Das Produkt ist ein deutlicher Fortschritt gegenüber Riester. Ein Allheilmittel ist es nicht.
Vorher kommst du nur an dein Geld, wenn du die gesamte Förderung zurückzahlst. Als Notreserve taugt das Depot nicht.
Der geförderte Teil wird mit dem persönlichen Steuersatz besteuert. Das ist der Preis für die steuerfreie Ansparphase.
Für eine größere Renovierung, eine Pflegesituation oder eine Unterstützung der Kinder kommst du an das gebundene Kapital nicht heran.
Einmal gestartet, lässt er sich nicht beliebig anpassen. Flexibilität im Ruhestand entsteht in frei verfügbarem Vermögen.
Führen die Erben das Guthaben in einem eigenen geförderten Vertrag fort, bleibt die Förderung erhalten. Bei Auszahlung wird sie zurückgefordert.
Auf die ersten 360 Euro im Jahr gibt es 50 Prozent, danach 25 Prozent, ab 1.800 Euro gar nichts mehr.
Als Tilgungsersatz für eine Immobilienfinanzierung taugt das Depot nicht. Entnahmen für wohnwirtschaftliche Zwecke sind dagegen vorgesehen.
Ohne Garantie und bei gleicher Besteuerung bleiben vor allem höhere Kosten. Achte auf die Effektivkostenquote, nicht auf den Namen.
Ein Hinweis zu einer Zahl, die im Netz häufig auftaucht: Ein Geringverdiener-Bonus von 175 Euro für Einkommen unter 26.250 Euro stand in einem früheren Reformentwurf und steht nicht im verkündeten Gesetz. Die 175 Euro im Gesetzestext sind die Obergrenze der Grundzulage für mittelbar zulageberechtigte Ehepartner.
Kein komplizierter Prozess, kein Druck. Nur ein offenes Gespräch, und dann siehst du schwarz auf weiß, was sich für dich rechnet.
Wir schauen uns an, was du bereits hast: Riester, betriebliche Altersversorgung, private Verträge, freies Kapital. Ohne diesen Überblick ist jede Produktfrage Raten.
Effektivkosten, Garantiezins, Restlaufzeit und Förderquote kommen in eine Rechnung. Am Ende steht eine Zahl, kein Bauchgefühl.
Wenn sich der Wechsel lohnt, kümmern wir uns um die Formalitäten. Und wir legen fest, wie viel deines Vermögens überhaupt gebunden werden darf, damit der Ruhestand flexibel bleibt.
Am 1. Januar 2027. Das Altersvorsorgereformgesetz wurde am 29. Mai 2026 im Bundesgesetzblatt verkündet, die Konditionen stehen damit fest. Angebote der Anbieter gibt es ab Anfang 2027.
120 Euro im Jahr, also 10 Euro im Monat. Darunter gibt es keine Zulage, auch keine anteilige. Maßgeblich ist der im gesamten Beitragsjahr geleistete Eigenbeitrag, nicht der Zeitpunkt der Einzahlung.
Nein. Bei einer Kündigung sind sämtliche Zulagen und Steuervorteile zurückzuzahlen. Sinnvolle Alternativen sind: weiterlaufen lassen, beitragsfrei stellen oder das Guthaben in das neue System übertragen. Beim Übertrag bleibt die bisherige Förderung vollständig erhalten.
Eine Entnahme ist möglich, gilt aber als förderschädlich. Alle erhaltenen Zulagen und Steuervorteile sind zurückzuzahlen, die enthaltenen Erträge werden nachversteuert. Ausgenommen sind Entnahmen für wohnwirtschaftliche Zwecke wie Kauf, Bau oder energetische Sanierung.
Gefördert werden Eigenbeiträge bis 1.800 Euro im Jahr. Einzahlen kannst du mehr, bis zum vertraglichen Höchstbetrag. Der ungeförderte Teil profitiert weiterhin davon, dass weder Vorabpauschale noch Steuer bei Fondswechseln anfallen.
Nein. Zulässig sind ETFs und Investmentfonds innerhalb der gesetzlich definierten Risikoklassen, Anleihen der EU-Staaten sowie deutscher Länder und Gemeinden und Geldmarktfonds. Einzelaktien, Kryptowerte und Hebelprodukte sind ausgeschlossen. Ein weltweit streuender Aktien-ETF ist möglich.
Nein, und das ist einer der größten Vorteile. Du kannst beliebig oft zwischen zulässigen Fonds wechseln, ohne dass Abgeltungsteuer anfällt. Auch das schrittweise Herunterfahren der Aktienquote vor dem Ruhestand kostet damit keine Steuer.
Ja, aber mit Einschränkungen. Führen die Erben das Guthaben in einem eigenen geförderten Vertrag fort, bleibt die Förderung erhalten. Bei Auszahlung wird sie zurückgefordert.
Ja. In den ersten fünf Vertragsjahren darf der abgebende Anbieter höchstens 150 Euro berechnen, ab dem sechsten Jahr ist der Wechsel kostenfrei. Die Förderung bleibt dabei vollständig erhalten.
Das hängt davon ab, wie viel Kapital du ohnehin frei verfügbar hast. Die Förderquote ist unabhängig vom Alter und damit attraktiv. Der Preis ist die Bindung bis 65 und die eingeschränkte Auszahlung. Wer bereits viele gebundene Bausteine hat, fährt mit frei verfügbarem Vermögen oft besser. Das lässt sich nur an deinen Zahlen entscheiden.
Marco Ell Finanzberatung begleitet dich beim Altersvorsorge-Depot in Karlsruhe: unabhängig, auf Honorarbasis und ohne Produktprovision im Hintergrund.
Ob sich der Wechsel aus einem bestehenden Riester-Vertrag lohnt, lässt sich nicht pauschal beantworten. Entscheidend sind Effektivkosten, Garantiezins, Restlaufzeit und deine Familiensituation. Genau das rechnen wir im Riester-Check gemeinsam durch, mit deinen echten Zahlen.
Und weil das Depot nur ein Baustein ist, ordnen wir das Ergebnis in deine gesamte Ruhestandsplanung ein: Was ist gebunden, was bleibt flexibel, und woher kommt dein Einkommen im Ruhestand wirklich.
Kostenloses Erstgespräch, in dem wir deine Zahlen ansehen und die drei Wege gegeneinander rechnen. Kein Druck, keine Verpflichtung.
Marco Ell Finanzberatung · Kaiserallee 13 B · 76133 Karlsruhe · info@marco-ell-finanzberatung.de
Diese Seite dient der allgemeinen Information und stellt weder eine individuelle Anlage- noch eine Steuerberatung dar. Rechenbeispiele und Hochrechnungen sind Simulationen, vergangene Marktentwicklungen sind kein verlässlicher Indikator für künftige Ergebnisse. Eine Kapitalanlage ist mit Risiken bis hin zum Verlust des eingesetzten Kapitals verbunden. Steuerliche Aussagen beziehen sich auf die zum Erstellungszeitpunkt geltende Rechtslage und können sich ändern. Quelle der Förderkonditionen: Altersvorsorgereformgesetz, BGBl. I 2026 Nr. 156, verkündet am 29. Mai 2026, sowie die Informationen des Bundesministeriums der Finanzen zur Reform der geförderten privaten Altersvorsorge. Stand: September 2026.